Nicht nur für Behörden und größere Firmen ist Datenschutz wichtig, auch kleinere Unternehmen müssen dafür sorgen, dass keine Informationen nach außen dringen. Nicht alle Informationen sind auf elektronischen Datenträgern gespeichert, immer noch nutzen viele Firmen Akten. Um hier den Datenschutz zu gewährleisten, ist eine Aktenvernichtung unverzichtbar.
Vor allem kleinere Unternehmen fragen sich als erstes nach den Aktenvernichtung Kosten. Um einen preiswerten Anbieter zu finden, lohnt sich eine Recherche im Internet. Doch der Preis ist dabei nur ein Faktor. Der Dienstleister sollte schnell verfügbar sein und gründlich arbeiten. Eine Firma wie Aktenvernichtung24 ist beim Finden eines passenden Dienstleisters eine gute Hilfe, denn sie sucht aus der Vielzahl der Angebote das Richtige für den Unternehmer heraus.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmer ihre Daten sicher entsorgen. Die Akten einfach in den Reißwolf zu werfen, genügt nicht in allen Fällen. Gelangen Informationen in die Hände Dritter, kann das einen schweren wirtschaftlichen Schaden bis hin zu Insolvenz für den Unternehmer bedeuten. Aktenvernichtung Berlin kümmert sich um eine sichere Vernichtung der vertraulichen Informationen.
Eine professionelle Datenvernichtung ist besonders für Berufsgruppen notwendig, welche ständig sensible personenbezogene Daten erfassen. Dazu gehören Ärzte, Notare oder Anwälte. Auch für andere Berufsgruppen ist die Datenvernichtung notwendig, sogar für Privatleute kann es Sinn machen. Diese einfach in den Müllcontainer zu werfen, genügt nicht, denn dann kann es sein, dass fremde Menschen die Daten einsehen.
Bis vor wenigen Jahren arbeiteten die meisten Menschen in den Räumen des Arbeitgebers und dieser war für die korrekte Vernichtung der Daten verantwortlich. Seit einigen Jahren erledigen immer mehr Angestellte ihre Aufgaben im Home-Office. Auch hier ist der Datenschutz wichtig. Der Unternehmensleiter muss klare Richtlinien erlassen, wie die Mitarbeiter zu Hause mit dem Datenschutz umgehen müssen. Unter anderem sollte er festlegen, dass Unterlagen nur in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden dürfen. Bei der Aktenvernichtung ist es ratsam, wenn der Dienstleister zum Mitarbeiter kommt und die Arbeit bei diesem zu Hause vornimmt.