In der Bundesrepublik werden jedes Jahr erneut zahlreiche Menschen Opfer eines Einbruchs. Beispielsweise betrug die Anzahl der sogenannten Wohnungseinbruchsdiebstähle in Deutschland im Jahr 2017 117.000.
Doch was ist eigentlich zu tun, wenn sich ein Einbruch in die eigene Wohnung ereignet? Das wichtigste ist es, ein schnelles und bedachtes Handeln an den Tag zu legen. Beispielsweise sollte unbedingt schnellstmöglich ein Fachbetrieb zur Hilfe gerufen werden, wenn die Scheibe eines Fensters oder einer Tür im Zuge des Einbruchs beschädigt wurde, wie zum Beispiel die Notglaserei in Hamburg.
Worauf es außerdem ankommt, wenn ein Einbruch erfolgt ist, erklärt der folgende Beitrag.
Das ist nach einem Einbruch zu tun
Es ist ein echtes Horror-Szenario: Sobald die Wohnungstür aufgeschlossen wird, zeigt sich ein Bild der Verwüstung. Die Spuren, welcher der Einbruch hinterlassen hat, lassen sich oft besonders deutlich an Fenstern oder Türen bemerken. Bei genauerem Hinsehen wird dann festgestellt, dass der Laptop, der Schmuck und das Ersparte verschwunden ist. Auch, wenn es in dieser Situation natürlich überaus schwer fällt – das wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und bedacht vorzugehen.
Im ersten Schritt muss eine Benachrichtigung der Polizei erfolgen. Danach wird es nicht lange dauern, bis die Beamten am Einbruchsort eintreffen und die Durchführung der sogenannten Erstaufnahme der Straftat beginnen. Ebenfalls benachrichtigt werden muss die zuständige Versicherung. Für die Schadensmeldung ist es wiederum nötig, die Strafanzeige einzureichen, die bei der Polizei über den Einbruch gestellt wurde.
Nach dem Bemerken des Einbruchs kommt es in hohem Maße darauf an, dass nichts verändert wird. Die Aufräummaßnahmen dürfen erst dann eingeleitet werden, wenn alle zuständigen Parteien den Tatort abschließend begutachtet haben. Sinnvoll ist es jedoch, auch eigenständig Beweisfotos aufzunehmen. Daneben ist es nötig, eine Liste zu erstellen, auf welcher sämtliche Gegenstände vermerkt wurden, die im Rahmen des Einbruchs entwendet wurden.
Nicht zu vergessen ist daneben auch das Sperren von SIM-, EC- und Kreditkarten, falls diese von den Einbrechern ebenfalls gestohlen wurden.
Das ist bei der polizeilichen Meldung zu beachten
Wird der Einbruch bemerkt, ist umgehend die Polizei zu kontaktieren. Am Telefon wird dann geschildert, wie sich die Situation gestaltet. Es gibt jedoch einige Punkte, mit denen der Polizei bei der Aufklärung der Straftat bereits in hohem Maße weitergeholfen werden kann.
Die Polizeibeamten werden zuerst überprüfen, wie sich die generelle Situation am Einbruchsort gestaltet, wie die Täter in die Wohnräume gelangt sind, welche Schäden verursacht und welche Dinge gestohlen wurden. Falls Informationen zu dem Täter vorliegen, sind diese der Polizei selbstverständlich unverzüglich mitzuteilen. Schließlich befinden sich die Einbrecher in einigen Fällen noch in der Wohnung, wenn sie von den ahnungslosen Bewohnern überrascht werden. Allerdings ist es dann auf keinen Fall ratsam, die Konfrontation mit den Tätern zu suchen. Idealerweise wird sich unauffällig wieder aus der Wohnung geschlichen, um dann von einem sicheren Ort aus die Polizei zu benachrichtigen. Liegen dann Informationen darüber vor, wie viele Täter den Einbruch ausgeführt haben, wie diese aussahen und welchen Fluchtwagen diese genutzt haben, ist das Einleitung einer entsprechenden Fahndung durch die Polizei besonders schnell möglich.
Daneben stellt es für die Polizei jedoch ebenfalls eine sehr große Hilfe dar, wenn die Gegenstände, die im Rahmen des Einbruchs entwendet wurden, möglichst detailliert beschrieben werden können. So ist eine Identifizierung des Diebesgutes bei einem erneuten Auftauchen wesentlich einfacher möglich.
Grundsätzlich benötigt die Polizei von den Opfern des Einbruchs eine sogenannte Stehlgutliste mitsamt detaillierter Beschreibung. In einigen Fällen ist es außerdem nötig, eine Wertgegenstandsliste anzufertigen