DGUV V3 ist die Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3. Es geht dabei um die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die DGUV Vorschrift 3 bezieht sich dabei auf die Überprüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Das ist wichtig, denn von defekten elektrischen Anlagen geht eine große Gefahr aus. Eine defekte Anlage kann einen Stromschlag oder einen Brand zur Folge haben. Die Anlagen müssen von Anfang an in einem guten Zustand sein. Wichtig ist auch die sichere Aufstellung.
Für die Überprüfung von Betriebsmitteln, Anlagen und Maschinen ist der Unternehmer verantwortlich. Er muss darüber Bescheid wissen, wann die nächste DGUV V3 fällig ist und sich die Zeit entsprechend einteilen. Werden die Fristen versäumt verhängen die Ämter Bußgelder und in besonders schlimmen Fällen sogar Haftstrafen.
Grundsätzlich müssen die Anlagen beim Aufstellen und bei jeder Inbetriebnahme überprüft werden. Das gilt für ortsveränderliche und ortsunveränderliche Anlagen. Eine erste Überprüfung kann entfallen, wenn diese schon vom Hersteller durchgeführt wurde.
Gelegentlich hört man noch die alte Bezeichnung BGV A3. Diese war vor dem 1. Mai 2014 gebräuchlich. Nach diesem Zeitpunkt wurde die BGV A3 durch die DGUV abgelöst. Beide Vorschriften sind für elektrische Anlagen und Betriebsmittel gültig.
Die DGUV V3 Prüfung darf nur von einer ausgebildeten Fachkraft durchgeführt werden. Betriebe, die nur einige Geräte haben, beauftragen besser eine Elektrofirma. Diese kommt in die Firma und führt die Prüfung durch. Der Unternehmer muss sich nur um die rechtzeitige Terminvereinbarung kümmern. Bevor der Unternehmer eine externe Firma betreut muss er sich darüber informieren, ob diese die entsprechenden Zertifizierungen überhaupt ausführen darf.
Bei mehreren Geräten ist es manchmal sinnvoller, eine spezialisierte Fachkraft in der Firma zu haben. Diese macht eine Fortbildung mit und erhält ein Zertifikat. Dieser führt nicht nur die Prüfungen durch, sondern kann die Anlagen auch erweitern.
Die Prüfung erfolgt mit modernen Messmethoden. Zunächst besieht sich der Prüfer die Anlage von außen. Dabei geht es darum, ob von außen Mängel zu erkennen sind und ob alle Beschriftungen angebracht sind. Danach geht es an die Messung. Unter anderen werden der Isolationswiderstand, der Berührungsstrom, der Schutzleiterwiderstand, der Ersatzleiterstrom und der Differenzstrom gemessen. Am Schluss erfolgt noch eine Funktionsprüfung.
DGUV 3 ist für manchen Firmeninhaber ein wenig lästig. Trotzdem sollte er nicht der Versuchung erliegen und diese Prüfung verschieben. Die Geldstrafe ist dabei noch das kleinere Problem. Durch defekte elektrische Anlagen können große Vermögensschäden entstehen. Es geht dabei um nicht weniger als um die Existenz der Firma. Diese sollte kein Firmenchef riskieren und besser die Prüfungen durchführen.