Die Sicherheit im Betrieb sollte für jeden Unternehmer höchste Priorität haben. Ein Unfall bewirkt nicht nur einen schweren Schaden bei der Reputation des Unternehmens, sondern sorgt auch für Arbeitsausfälle, was insgesamt einen großen wirtschaftlichen Schaden bedeutet.
Die erste Maßnahme besteht darin, eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen oder ausbilden zu lassen. Diese kümmert sich um alle sicherheitsrelevanten Anliegen des Unternehmens. Die Fachkraft muss vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Bei kleineren Betrieben genügt oft eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, bei größeren sind es entsprechend mehr. Oft wird eine externe Fachkraft engagiert. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Unternehmer verpflichtet, diese Kosten auszugeben. Der Stundenlohn liegt bei einer gut ausgebildeten Fachkraft für Arbeitssicherheit zwischen 60 und 150 Euro pro Stunde, je nach Erfahrung.
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz ist auf der einen Seite für die Unfallsicherheit wichtig, auf der anderen Seite darf nicht zu viel Energie verbraucht werden. Doch auch das andere Extrem ist dabei zu beachten, denn durch starke Sonnenstrahlung kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Nicht nur wegen dem Energiesparen ist natürliches Licht dem künstlichen vorzuziehen. Das Wellenspektrum des Lichts hat Eigenschaften, die es dem künstlichen Licht überlegen machen. Bei der Beleuchtung richtet sich der Unternehmer bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit an die DIN EN 12464.
Bei der Prüfung von Pflegebetten sollten nur Fachkräfte zu Rate gezogen werden. Ein Pflegebett ist nicht nur einfach ein Bett, sondern ein medizinisches Gerät, das ausschließlich nach der VDE 0751 und der EN 62353 durchgeführt werden soll. In vielen Fällen ist ein Pflegebett gleichzeitig eine elektrische Anlage, denn es verfügt über Einrichtungen, die nur durch Strom gut funktionieren. Deshalb kommen auch hier die entsprechenden Vorschriften zur Anwendung. Durch einen regelmäßigen Check ist sichergestellt, dass die Betten einwandfrei funktionieren und sich die Patienten darin wohl fühlen.
Die hier genannten Beispiele sind nur einige von vielen, die in der UVV, also in der Unfallverhütungsvorschrift, zusammengefasst sind. Für jeden Unternehmer sind diese verbindlich definiert und legen fest, was der Unternehmer für den Gesundheitsschutz und für die Sicherheit im Unternehmen genau tun muss. Diese Vorschriften legen fest, in welchen Abständen die Betriebsmittel zu prüfen sind.
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel sollten Unternehmer von einem Fachmann wie E+Service+Check GmbH durchführen lassen. Die Firma arbeitet nur mit geschulten Mitarbeitern zusammen und betreut aktuell mehr als 5000 Kunden. Zu Kalibrierung verwendet das Unternehmen nur genormte Messgeräte. Dabei kommt es nicht auf die Größe des Unternehmens an. Ob der Unternehmer nur einen Mitarbeiter oder Zehntausende hat, spielt für die Auftragserteilung keine Rolle.