Von elektrischen Anlagen geht eine große Gefahr aus, wenn diese nicht regelmäßig überprüft werden. Die Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung schreiben deshalb eine regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen vor. Diese muss von speziell ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden. Die Prüfung nach DGUV V3 kann auch von einem externen Dienstleister durchgeführt werden.
Die Prüfung elektrischer Anlagen und Hilfsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 ist zwar für viele Unternehmer lästig, trotzdem muss sie durchgeführt werden. Verletzt sich ein Mitarbeiter an einem elektrischen Gerät und fand keine Überprüfung statt, weigert sich die Versicherung zu zahlen. Für den Unternehmer kann das im schlimmsten Fall den wirtschaftlichen Ruin bedeuten, da die Schadenssumme oft sehr hoch ist. Nach der Prüfung erhält der Unternehmer ein Prüfsiegel, das bescheinigt, dass sich alle Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Außerdem wird die Prüfung noch durch ein Dokument nachgewiesen.
Die DGUV V3 Prüfung, die viele Unternehmer noch unter dem alten Namen BGV A3 kennen, wird bei ortsunveränderliche Betriebsmittel in der Regel alle vier Jahre durchgeführt. Der genaue Zeitraum hängt von der Gefährdungsklasse ab und kann sich von Gerät zu Gerät unterscheiden. Ortsunveränderliche Anlage lassen sich aufgrund ihrer Größe nicht verschieben. Dazu gehören unter anderem Produktionsstraßen, Elektroverteilungen und Werkzeugmaschinen.
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel findet in kürzeren Intervallen statt, meist ein oder zwei Jahre. Die erste Überprüfung geschieht direkt nach Inbetriebnahme, danach nach jeder Veränderung oder Reparatur und nach dem vorgegebenen Intervall.
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gehören zum Beispiel Computer, Drucker, Bügeleisen oder Staubsauger.
Die Untersuchung beginnt mit einer Sichtprüfung. Der Fachmann nimmt das Gerät in Augenschein und notiert, wenn irgendein Teil des Gerätes defekt ist, ein Kabel fehlt oder es sonst auffällig ist. Danach misst der Fachmann den Schutzleiterwiderstand und den Isolationswiderstand. Zum Test gehört auch eine Funktionsprüfung. Am Schluss erstellt der Prüfer ein Protokoll.
Die DGUV A3 Prüfung beruht zwar auf einer gesetzlichen Vorschrift, doch unabhängig davon sollte jeder Unternehmer die elektrischen Anlagen und Leitern im Betrieb so oft wie möglich überprüfen. Es geht dabei nicht nur um die Vermeidung von Schadenersatzforderungen, sondern auch um die Gesundheit der Mitarbeiter. Jeder Angestellte arbeitet täglich mehrere Stunden an Geräten mit einem elektrischen Anschluss. Durch die Routine wird man schnell unachtsam und es schleichen sich Fehler ein. Der Unternehmer hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Durch die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen kommt er dieser nach.
Die genannten Intervalle sind nur Richtwerte. Ist der Unternehmer oder der Sicherheitsbeauftragte der Meinung, dass ein Gerät nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, kann eine Überprüfung auch früher stattfinden.