Ein Kraftfahrzeug ist ein Gebrauchsgegenstand und als solcher vielen Einflüssen ausgesetzt. Tritt ein Defekt am Auto auf, wie beispielsweise eine kleine Beule, gefährdet diese in keiner Weise die Verkehrssicherheit. Anders sieht es aus, wenn die Beleuchtung einen Defekt aufweist. Stellt dieser schnell zu behebende Fehler eine Gefahr im Straßenverkehr dar. Solche und weitere Punkte werden bei der Hauptuntersuchung geprüft.
Damit ein defektes Fahrzeug jetzt nicht zur Gefahr für einen selbst und andere Verkehrsteilnehmer wird, ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre verpflichtend vorzunehmen. Wer die Hauptuntersuchung überzieht, der muss mit Konsequenzen rechnen. Wie diese aussehen und wie teuer das werden kann, wird im folgenden Ratgeber erklärt.
Die Plakette richtig lesen
Wann das Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung muss, erkennt man an der Plakette. Der Monat in der zwölf Uhr Stellung, gefolgt vom Jahreskürzel in der Mitte, zeigt den entsprechenden Termin an. Die Plakette wird immer am hinteren Kennzeichen angebracht. Man darf tatsächlich den Termin zur Hauptuntersuchung sogar um einen Monat überziehen, ohne dass Konsequenzen drohen. Wie teuer es danach wird, darüber klärt der Bußgeldkatalog auf.
Allerdings ist eindeutig zu empfehlen, nicht zu lange zu warten, da es um die eigene Verkehrssicherheit, sowie die der anderen Teilnehmer geht.
Das passiert, wenn man den TÜV überzogen hat
Der Alltag wird zunehmend hektischer und die meisten Menschen stehen häufig unter Termindruck. Da kann es durchaus mal passieren, dass man den entsprechenden TÜV Termin vergisst. Aus diesem Grund gibt es einen Monat Kulanz. Darüber hinaus kann es allerdings zu erheblichen Strafen kommen, wenn man den Termin noch weiter hinauszögert.
Hierbei wird zuerst einmal unterschieden, mit was für einem Fahrzeug man auf den Straßen unterwegs ist. So werden Busse oder auch Lastkraftwagen deutlich härter geahndet als mit einem einfachen Auto. Das liegt vor allem daran, dass diese Fahrzeuge noch eine zusätzliche Sicherheitsprüfung ablegen müssen. Diese gilt auch für Anhänger, welche von Nutzfahrzeugen betrieben werden.
Wird man als Fahrer eines Personenkraftfahrzeugs angehalten und liegt einen Monat über den TÜV Termin, so erhält man in der Regel eine Verwarnung. Bei Lastkraftwagen, Bussen oder deren Anhänger sieht das schon anders aus. Hier werden dann bereits 15 Euro Strafe fällig. Dieses Bußgeld steigt je länger man wartet, und, mit was für einem Fahrzeug man unterwegs ist.
Hat man jetzt beispielsweise den TÜV über drei Monate überzogen, so kostet das entweder 15 Euro oder 25 Euro, je nachdem, mit was für einem Fahrzeug man unterwegs ist. Besonders hart wird es, wenn man beim PKW den TÜV um 8 Monate überzieht. Hier wird dann sogar ein Punkt in Flensburg fällig. Bei Fahrzeugen mit einer Sicherheitsüberprüfung kommt diese Strafe, wenn man den TÜV um vier Monate überzieht.
Darüber hinaus muss man auch mit Gebühren beim TÜV selbst rechnen. Die zusätzlichen Gebühren betragen hierbei etwa zwanzig Prozent der HU-Gebühren. Verspätet man sich um zwei Monate, so kann zudem eine vertiefte Hauptuntersuchung erfolgen.
Kleiner Tipp am Rande: Wer einen reibungslosen TÜV Termin haben möchte, der kann sein Fahrzeug bereits vorher zur KFZ Prüfstelle Berlin bringen, wo das bereits vorab auf Fehler geprüft wird.
Weitere Folgen
Ein weiterer Punkt, warum die Hauptuntersuchung wichtig ist, ist die Regresspflicht der Versicherung. Passiert in dieser Zeit ein Unfall mit dem Fahrzeug, kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Hierzu muss diese allerdings nachweisen können, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung verhindert worden wäre.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen kann der TÜV-Termin im Monat des Betriebszeitraums erfolgen, auch wenn der Termin außerhalb dieses Zeitraums liegt.