Findet ein Einbruch statt, stellt dies natürlich immer einen großen Schock dar. Dennoch ist wichtig, dass Opfer eines Einbruchs stets besonnen handeln und die Ruhe bewahren.
Wurden durch die Einbrecher Türen oder Schlösser beschädigt, ist es zum Beispiel nötig, diese schnellstmöglich wieder durch einen kompetenten Schlüsseldienst austauschen beziehungsweise reparieren zu lassen.
Welche Tipps darüber hinaus berücksichtigt werden sollten, damit eine reibungslose und zügige Regulierung des entstandenen Schadens möglich ist, erklärt der folgende Beitrag.
Die Polizei informieren
Sobald der Einbruch bemerkt wird, ist im ersten Schritt natürlich die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu informieren. Bewohner sollten sich außerdem niemals selbst in Gefahr begeben, falls sich die Täter noch in der Wohnung befinden.
Bis die Polizei eintrifft, dürfen keine Spuren beseitigt werden. Der Tatort ist somit keinesfalls zu verändern, aufzuräumen oder zu säubern. Eventuell wird schließlich noch die Arbeit der Spurensicherung nötig. Empfehlenswert ist es jedoch, auch selbstständig Fotos von dem Zustand der Wohnung, den Einbruchsspuren und eventuellen Beschädigungen aufzunehmen.
Das Erstellen der Stehlgutliste
Für die Versicherung ist es wichtig, dass eine vollständige Stehlgutliste erstellt wird. Auf dieser werden jegliche Gegenstände, die entwendet wurden, so detailliert wie möglich beschrieben.
Falls noch Belege, wie Fotos, Bedienungsanleitungen oder Rechnungen von den gestohlenen Dingen vorhanden sind, sind diese der Stehlgutliste ebenfalls beizulegen. Auch der Polizei muss die zusammengestellte Stehlgutliste ausgehändigt werden.
Schaden der Versicherung melden
Idealerweise wird der Einbruch der Versicherung telefonisch gemeldet, insbesondere dann, wenn ein großer Schaden entstanden ist. Im Zuge des Telefongespräches sollte geklärt werden, ob die aufgenommenen Fotos bereits ausreichen oder die Versicherung noch einen eigenen Sachverständigen schickt, um den Schaden vor Ort zu begutachten.
Darüber hinaus ist zu erfragen, welche Unterlagen von der Versicherung zur Schadenregulierung benötigt werden. In der Regel sind dies das Aktenzeichen der Strafanzeige bei der Polizei und die Stehlgutliste.
Entwendete Dokumente und Karten umgehenden sperren
Falls bei dem Einbruch auch Kundenkarten mit Zahlungsfunktion, Personalausweise oder EC- und Kreditkarten entwendet wurden, müssen diese umgehend gesperrt werden. Dies ist unter der Nummer 116 116 des zentralen Sperr-Notrufs möglich.
Haben die Einbrecher Wertpapiere oder Sparbücher gestohlen, müssen auch diese bei der Bank mit sofortiger Wirkung gesperrt werden. Das gleiche gilt für die neuen Personalausweise, die über die Online-Ausweisfunktion verfügen.
Das Smartphone kann direkt über den jeweiligen Anbieter gesperrt werden. Die sogenannte IMEI-Nummer des Gerätes wird darüber hinaus von der Polizei benötigt, um nach dem Smartphone zu fahnden.
Ausreichender Schutz durch die Hausratversicherung?
Bei einem Einbruch mit Diebstahl ist stets die Hausratversicherung zuständig. Diese übernimmt im Falle eines Einbruchs die Kosten für die Wiederbeschaffung der entwendeten Gegenstände in gleicher Güte und Art. Eingeschlossen sind dabei sowohl reparable Schadenfälle als auch gestohlene Gegenstände.
Übrigens:
Wurde der Hausratversicherungstarif in der Vergangenheit schon lange nicht mehr angepasst, kann eine böse Überraschung drohen, wenn keine ausreichend hohe Deckungssumme vorhanden ist.
Die Deckungssumme der Hausratversicherung muss stets auf die jeweilige Größe der Wohnung angepasst sein und dem tatsächlichen Inventarwert entsprechen. Besonders im Bereich der Hausratversicherung kann häufig eine Unterversicherung festgestellt werden, wenn der Vertrag, zum Beispiel bei einem Umzug, in eine größere Wohnung nicht entsprechend angepasst wurde.