Ein Schaden in Haus oder Wohnung ist meist mit finanziellen Belastungen verbunden. Die Hausratsversicherung schützt den Mieter oder Hausbesitzer und übernimmt die Kosten. Aber nicht jedem Versicherungsnehmer ist klar, wann und in welcher Höhe die Versicherer für welche Schäden aufkommen.
Was zum Hausrat gehört
Was zur Einrichtung gehört und alles, was ein Versicherter verbraucht oder gebraucht, ist Teil des Hausrats. Auch Fahrräder oder die Gartenmöbel können dazugehören. Die Möbel, Elektrogeräte, Musikinstrumente zählen ebenfalls zum Hausrat. Nicht zuletzt das Geschirr und die Spielsachen. Aber auch CDs und Bekleidung, außerdem die Vorhänge sind mitversichert.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Überspannungsschäden und Elementarschäden abzusichern. Zwar ist ein Blitzeinschlag in den meisten Fällen Teil der Versicherung, aber eine Überspannung im Stromnetz – mit ähnlichen Folgen – ist häufig nicht abgedeckt. Darauf sollte der Versicherungsnehmer achten, denn er verfügt wahrscheinlich über eine große Anzahl von elektrischen Geräten. Eine Zusatzdeckung ist also sinnvoll.
Grundsätzlich sichert eine Hausratsversicherung Schäden ab, die durch Blitzeinschlag entstehen, durch Hagel oder Sturm, Leitungswasser, Brände oder Explosionen, schließlich durch Vandalismus oder Einbruch und Diebstahl. Damit ist bereits ein umfassender Schutz vorhanden, aber doch nicht jede Situation ist in die obige Liste mit aufgenommen.
Grobe Fahrlässigkeit ist bisweilen die Ursache für erhebliche Schäden an der Einrichtung. Die glimmende Zigarette etwa kann Schmor- und Sengschäden hervorrufen. Die Wäsche auf der für andere zugänglichen Wäscheleine ist im Basisschutz normalerweise nicht enthalten. Es ist Sache der Versicherten, derartige Risiken mit der Versicherung zu vereinbaren. Gegen einen entsprechenden Aufpreis ist dies ohne weiteres möglich. Deshalb bieten die Unternehmen sowohl Basistarife als auch erweiterte Verträge mit besonderen Leistungen an und ggf. auch die vorhandene Gartenlaube mit einbeziehen.
Folgekosten bedenken und absichern
Im Schadensfall fallen oft erhebliche Kosten an. Aber damit nicht genug, oft entstehen zusätzliche Folgekosten. Der nach einem Rohrbruch entstandene Wasserschaden, und nach einem Brand muss zunächst oft ein Hotel aufgesucht werden. Der Vertrag sollte all diese denkbaren Leistungen mit aufnehmen.
Um solchen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, sollte man bei Vertragsabschluss im Gespräch klären, welche Leistungen für welchen Versicherungsfall vereinbart werden sollen. Sind die Bedingungen nicht eindeutig formuliert, dokumentiert im Schadensfall ein Experte die Schäden am Hausrat. Der Sachverständige entscheidet, ob die entstandenen Schäden abgedeckt sind. Die Versicherung wird aber nur für die Schäden aufkommen, die im Versicherungsvertrag eindeutig festgehalten sind.
Auch der Hausrat geht auf Reisen
Wer auf Reisen geht, sollte wissen, dass in den meisten Fällen alles an mitgeführtem Hausrat ebenfalls versichert ist. Denn die Außenversicherung greift außerhalb der eigenen vier Wände. Die Kamera oder Bekleidung sind also im Urlaub abgesichert. Ähnlich ist es bei Gegenständen, die einem Raub zum Opfer fallen. Aber diese Regelungen sind in den einzelnen Verträgen durchaus unterschiedlich. Die Wintersportausrüstung ist bei dem einen Versicherer bis zu einem maximalen Betrag gegen Diebstahl versichert, ein anderer Anbieter fühlt sich hier gar nicht zuständig. Beim Abschluss einer Versicherung sollte sich der Kunde also klar darüber sein, welche Leistungen er in Anspruch nehmen will. Und die entsprechenden Positionen mit in den Vertrag aufnehmen lassen.
Und was zahlt die Versicherung genau?
Wer dann der Versicherung einen Schaden meldet, kann mit einem finanziellen Ausgleich rechnen. In aller Regel werden die Kosten für eine Reparatur übernommen. Ist dies nicht möglich, erstattet das Unternehmen den Neuwert oder den Wiederbeschaffungswert.
Letzterer ist mit dem Kaufpreis nicht unbedingt identisch. Man orientiert sich an vergleichbaren Gegenständen, und deren Preis ist entscheidend. Ist der beschädigte Gegenstand noch verwendbar, wird eine anteilsmäßiger Betrag erstattet. Ersetzt wird also die Wertminderung.
Welche Personen sind versichert?
Die Versicherungspolice gilt für die Gegenstände aller Personen, die in einem Haushalt leben. Allerdings muss sie nicht personengebunden sein. Oftmals ist auch der Besitz von Kindern mit abgedeckt, die mittlerweile nicht mehr im Haushalt leben. Voraussetzung ist aber, dass sie noch zuhause gemeldet sind.
Wenn der Versicherte umzieht, bleibt der Vertrag bestehen. Zu beachten ist aber, dass der Vertragsnehmer die veränderte Wohnsituation beim Versicherungsunternehmen angeben muss. Und eine Anpassung der Versicherungssumme kann notwendig werden, denn in einem anderen Umfeld können andere Risiken bestehen, etwa durch Vandalismus. Werden neue, vielleicht sogar wertvolle Gegenstände angeschafft, muss der Versicherungsvertrag nach dem Umzug meist aktualisiert werden.
Den Vertrag optimieren
Wenn Paare eine gemeinsame Wohnung nehmen, kann man die Verträge zusammenlegen. Bis zu 30 Prozent der Kosten werden so reduziert. Weiteres Sparpotential ergibt sich bei der Selbstbeteiligung. Der Versicherte beteiligt sich im Schadensfall an den Kosten. Bei einer Hausratsversicherung ist dies aber selten sinnvoll, weil die versicherten Gegenstände meist nicht besonders wertvoll sind.
Wichtiger Vertragsgegenstand ist das Mitversichern einer groben Fahrlässigkeit. Hat etwa eine nicht ordentlich verschlossene Tür einen Einbruch begünstigt, oder wurde das Wasser aus Versehen nicht abgestellt, spricht man von Fahrlässigkeit. Mit einer entsprechenden Police ist der Versicherte aber auch in diesen Fällen versichert.
Auch der Versicherungsvertrag braucht ein „Update“
Meist bestehen Verträge mit Versicherungen über viele Jahre. Bei Abschluss wurde alles Wesentliche aufgenommen, dann über lange Zeit nur noch die Prämie abgebucht. Plötzlich tritt dann aber doch der Schadensfall ein, und der Versicherte wundert sich. Denn sehr oft antwortet nun die Versicherung: „Sie sind leider unterversichert“.
Diese Situation ergibt sich meist zwangsläufig, wenn das Einkommen steigt und die Ausgaben nicht zurückstehen. Denn jede Anschaffung für Haus oder Wohnung erhöht den Wert, ist aber im Vertrag nicht berücksichtigt. Der Wert der Gegenstände steigt also, die Versicherungssumme ist aber irgendwann zu niedrig.
Begünstigt wird diese Wertdifferenz, wenn von Anfang an die Versicherungssumme als zu gering festgelegt wurde. Und durch den Umstand, dass Neuanschaffungen der Versicherung nicht bekannt sind. Bei einem Schadensfall wird das Dilemma dann offensichtlich, und die Versicherung weigert sich, die Kosten in vollem Umfang zu übernehmen. Sie orientiert sich dabei am Prozentsatz der entstandenen Unterversicherung.
Den Vertrag regelmäßig überprüfen
Auch für den Versicherten ist diese Situation nicht unbedingt angenehm. Aber er kann es vermeiden, einen Teil der Kosten selbst übernehmen zu müssen, indem er seine Versicherungssumme regelmäßig überprüft. Besonders teure Anschaffungen oder Baumaßnahmen am eigenen Haus sind hier zu nennen, die eine deutliche Werterhöhung ausmachen. Schon beim Abschluss der Versicherung kann ein Puffer hinzugerechnet werden. Meist berechnet man einen Wertzuwachs von 10 Prozent, so kann man neue Geräte anschaffen und muss nicht jedes Mal die Versicherung neu verhandeln. Besonders bei der Hausratsversicherung ist dieses Hinzurechnen sinnvoll.
Welche Schäden sind bei einem Einbruch abgesichert?
Das Inventar ist finanziell abgesichert gegen Beschädigungen oder Zerstörungen, die bei einem Einbruch entstehen. Außerdem die gestohlenen Gegenstände, über die der Versicherte nun nicht mehr verfügen kann. Meist beziehen die Tarife außer dem Einbruchdiebstahl auch Feuer, Hagel, Sturm, Schäden durch Wasser und Raub mit ein.
Bei einem Einbruch in ein Haus ist die zerstörte Wohnungstür mitversichert, je nach Vertrag auch die Garage. Policen für Mietwohnungen beziehen im Allgemeinen den Keller und den Dachboden mit ein, wenn diese nicht öffentlich zugänglich und abschließbar sind.
Wurde ein Türschlüssel an einem zugänglichen Ort aufbewahrt, und der Eindringling konnte dies nutzen, zahlt die Versicherung nicht. Die Versicherung stuft es als Fahrlässigkeit ein, wenn sich der Schlüssel etwa unter einer Fußmatte befand. Außerdem ist eine Meldung bei der Polizei unbedingte Voraussetzung, damit die Versicherung den Vorgang als Schadensfall akzeptiert.
Der Wohnungsbrand
Durch einen technischen Defekt oder eine Unachtsamkeit, so die häufigsten Ursachen, kann ein Wohnungsbrand entstehen. Auch Leichtsinn kann für ein Feuer verantwortlich sein. Die Hausratsversicherung zahlt hier nur bei den Schäden am eigenen Hausrat, also für elektrische Geräte, Möbel und andere Einrichtungsgegenstände.
Für Schäden an der Gebäudesubstanz gibt es die Wohngebäudeversicherung. Greift das Feuer auf benachbarte Wohneinheiten über, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Die Schäden müssen unmittelbar dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Die folgenden Maßnahmen spricht man mit dem Sachbearbeiter der Versicherung ab – bevor ein Sanierer eingeschaltet werden kann.
Der Wasserschaden
Auch bei einem Wasserschaden kommt die Hausratsversicherung für Inventarschäden auf. Wie auch in anderen Schadensfällen sind die beweglichen Gegenstände des Versicherten Teil des Vertrages. Allerdings bezieht sich die Vereinbarung meist nur auf ausgetretenes Leitungswasser als Ursache der eingetretenen Schäden. Ein undichtes Wasser- oder Abwasserrohr, die undichte Spül- oder Waschmaschine gehören in diese Kategorie. Einige Versicherer bieten auch einen Schutz für das undichte Wasserbett oder das auslaufende Aquarium an.
In besonders schweren Fällen kann es in der Kanalisation zu Rückstaus kommen. Hier empfiehlt sich eine Elementarschadenversicherung als zusätzliche Absicherung. Kommt es bei Nachbarn zu Durchfeuchtungen, erklärt sich die Hausratsversicherung für nicht zuständig. Und wie schon in den zuvor beschriebenen Fällen kann es sinnvoll sein, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese würde für die Schäden außerhalb der eigenen Wohnung einstehen.